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Spielregeln für Teilnehmer*innen

  • Anfang ist um 10 Uhr / Ende um 15 Uhr  – Diese Zeiten sind bitte einzuhalten.
  • Gfls. muss die Hausverwaltung / der Eigentümer gefragt werden und eine Genehmigung erteilen.
  • Verkauf nur vom Hof oder Garten, nicht von Gehwegen und öffentlichen Flächen.
  • Es erfolgt nur Verkauf von Privat - es sind keine gewerblichen Verkäufer zugelassen.
  • Der Betrieb von Grillgeräten oder anderen Feuerstellen, Heizstrahlern jeglicher Art ist untersagt.
  • Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, sofern er Speisen/Getränke im eigenen Hof oder Garten anbietet, die nötigen Genehmigungen beim Ordnungsamt Budenheim selbst einzuholen.
  • Die Teilnahmegebühr beträgt 8 Euro pro Anmeldung/Hof und ist zeitnah nach Anmeldung zu überweisen.
  • Eine Erstattung der Teilnahmegebühr ist nicht möglich.
  • Der Höfeflohmarkt findet bei jedem Wetter statt.
  • Der|Die Anmelder|in ist für die angegebene Adresse in der Verantwortung. (für die Einhaltung der Spielregeln).
  • Der Ortsverband Bündnis 90/Die Grünen Budenheim, als Initiator, übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art.
  • Nicht angemeldete Höfe dürfen nicht mitmachen.

Spielregeln allgemein

Die Spielregeln sind wichtig für alle Teilnehmer. Bitte haltet Euch an diese Vorgaben.

Sofern Trittbrettfahrer auf den Gehsteigen und öffentlichen Plätzen verkaufen wollen: Diese Personen profitieren von den ordentlich angemeldeten Hof- und Gartenverkäufern und gefährden die Veranstaltung des Hofflohmarktes. Sprecht Sie an und weist Sie auf die Spielregeln hin. Wer keinen Platz in einem Hof findet, muss seine Verkaufstätigkeit einstellen.