Spielregeln für Teilnehmer*innen
- Anfang ist um 10 Uhr / Ende um 15 Uhr – Diese Zeiten sind bitte einzuhalten.
- Gfls. muss die Hausverwaltung / der Eigentümer gefragt werden und eine Genehmigung erteilen.
- Verkauf nur vom Hof oder Garten, nicht von Gehwegen und öffentlichen Flächen.
- Es erfolgt nur Verkauf von Privat - es sind keine gewerblichen Verkäufer zugelassen.
- Der Betrieb von Grillgeräten oder anderen Feuerstellen, Heizstrahlern jeglicher Art ist untersagt.
- Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, sofern er Speisen/Getränke im eigenen Hof oder Garten anbietet, die nötigen Genehmigungen beim Ordnungsamt Budenheim selbst einzuholen.
- Die Teilnahmegebühr beträgt 8 Euro pro Anmeldung/Hof und ist zeitnah nach Anmeldung zu überweisen.
- Eine Erstattung der Teilnahmegebühr ist nicht möglich.
- Der Höfeflohmarkt findet bei jedem Wetter statt.
- Der|Die Anmelder|in ist für die angegebene Adresse in der Verantwortung. (für die Einhaltung der Spielregeln / Hygieneregeln).
- Der Ortsverband Bündnis 90/Die Grünen Budenheim, als Initiator, übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art.
- Nicht angemeldete Höfe dürfen nicht mitmachen.
Erweiterte Spielregeln während Corona:
für Teilnehmer*innen und Hausanwohner*innen
- Eine verantwortliche Ordnungs- & Aufsichtsperson pro Hof
- Einhaltung des Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen Personen (ausgenommen sind Familien / eigenständiger Hausstand)
- Mund-Nasenschutz-Pflicht für alle im Hof / Garten
- Kommuniziert den Mindestabstand & Mund-Nasenschutz-Pflicht sichtbar (über selbstgeschriebene Plakate u.a.) oder hier zum ► DOWNLOAD
- Spezieller Aufbau im Hof / Garten zur Einhaltung der Regelungen (Einbahnstraßenregelung)
- Reguliert den Besucherstrom, so dass es zu keinen Querungen kommt
- Markiert Abstände mit Kreide auf dem Boden
- Bei Überfüllung bitte Hof / Garten kurzzeitig schließen
- Sollten Regeln nicht eingehalten werden, nutzt Euer Hausrecht mit Verweis der Personen aus dem Hof
- Stellt Desinfektionsmittel für Besucher*innen zur Verfügung.
- Lockere Warenpräsentation für weniger Handkontakt.
- Bitte keine Wühltische aufbauen.
- Bei Bezahlung bitte kontaktlose Übergabe (via Geld-Schale)
Im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes werden bei Bedarf die Daten der angemeldeten Höfe / Gärten (mit der angemeldeten Person) an die Ordnungsämter oder Gesundheitsbehörden übermittelt. Dies wird durch Bestätigung unserer Spielregeln in der Anmeldung akzeptiert. Nicht angemeldete Höfe / Gärten dürfen nicht bei unseren Hofflohmärkten mitmachen.
für Besucher*innen und Hausanwohner*innen:
- Einhaltung des Mindestabstand von 1,5 Metern (ausgenommen sind Familien / eigenständiger Hausstand)
- Mund-Nasenschutz-Pflicht für alle im Hof / Garten
- Folgt den Anweisungen der Ordnungsperson / Verkäufer*innen im Hof (auf dem Privatgrund gilt das Hausrecht der Teilnehmer*innen)
- Benutzt regelmässig Desinfektionsmittel
- Bitte bringt Geduld mit, wenn ihr vor Höfen / Gärten anstehen müsst
- Meidet Wühltische und vermindert Produktkontakt
- Bei Bezahlung bitte kontaktlose Übergabe (via Geld-Schale)
Während der Corona-Pandemie gilt unser Hygiene- & Sicherheitskonzept. Das ausführliche Konzept gibt es ► hier.
Für Eure eigene Sicherheit und Gesundheit empfehlen wir die Corona Warn-App der Bundesregierung.
Spielregeln allgemein

Die Spielregeln sind wichtig für alle Teilnehmer. Bitte haltet Euch an diese Vorgaben.
Sofern Trittbrettfahrer auf den Gehsteigen und öffentlichen Plätzen verkaufen wollen: Diese Personen profitieren von den ordentlich angemeldeten Hof- und Gartenverkäufern und gefährden die Veranstaltung des Hofflohmarktes. Sprecht Sie an und weist Sie auf die Spielregeln hin. Wer keinen Platz in einem Hof findet, muss seinen Verkaufstätigkeit einstellen.