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Spielregeln für Teilnehmer*innen

  • Anfang ist um 10 Uhr / Ende um 15 Uhr  – Diese Zeiten sind bitte einzuhalten.
  • Gfls. muss die Hausverwaltung / der Eigentümer gefragt werden und eine Genehmigung erteilen.
  • Verkauf nur vom Hof oder Garten, nicht von Gehwegen und öffentlichen Flächen.
  • Es erfolgt nur Verkauf von Privat - es sind keine gewerblichen Verkäufer zugelassen.
  • Der Betrieb von Grillgeräten oder anderen Feuerstellen, Heizstrahlern jeglicher Art ist untersagt.
  • Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, sofern er Speisen/Getränke im eigenen Hof oder Garten anbietet, die nötigen Genehmigungen beim Ordnungsamt Budenheim selbst einzuholen.
  • Die Teilnahmegebühr beträgt 8 Euro pro Anmeldung/Hof und ist zeitnah nach Anmeldung zu überweisen.
  • Eine Erstattung der Teilnahmegebühr ist nicht möglich.
  • Der Höfeflohmarkt findet bei jedem Wetter statt.
  • Der|Die Anmelder|in ist für die angegebene Adresse in der Verantwortung. (für die Einhaltung der Spielregeln / Hygieneregeln).
  • Der Ortsverband Bündnis 90/Die Grünen Budenheim, als Initiator, übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art.
  • Nicht angemeldete Höfe dürfen nicht mitmachen.

Erweiterte Spielregeln während Corona:

für Teilnehmer*innen und Hausanwohner*innen

  • Eine verantwortliche Ordnungs- & Aufsichtsperson pro Hof
  • Einhaltung des Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen Personen (ausgenommen sind Familien / eigenständiger Hausstand)
  • Mund-Nasenschutz-Pflicht für alle im Hof / Garten
  • Kommuniziert den Mindestabstand & Mund-Nasenschutz-Pflicht sichtbar (über selbstgeschriebene Plakate u.a.) oder hier zum ► DOWNLOAD
  • Spezieller Aufbau im Hof / Garten zur Einhaltung der Regelungen (Einbahnstraßenregelung)
  • Reguliert den Besucherstrom, so dass es zu keinen Querungen kommt
  • Markiert Abstände mit Kreide auf dem Boden
  • Bei Überfüllung bitte Hof / Garten kurzzeitig schließen
  • Sollten Regeln nicht eingehalten werden, nutzt Euer Hausrecht mit Verweis der Personen aus dem Hof
  • Stellt Desinfektionsmittel für Besucher*innen zur Verfügung.
  • Lockere Warenpräsentation für weniger Handkontakt.
  • Bitte keine Wühltische aufbauen.
  • Bei Bezahlung bitte kontaktlose Übergabe (via Geld-Schale)

Im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes werden bei Bedarf die Daten der angemeldeten Höfe / Gärten (mit der angemeldeten Person) an die Ordnungsämter oder Gesundheitsbehörden übermittelt. Dies wird durch Bestätigung unserer Spielregeln in der Anmeldung akzeptiert. Nicht angemeldete Höfe / Gärten dürfen nicht bei unseren Hofflohmärkten mitmachen.

für Besucher*innen und Hausanwohner*innen:

  • Einhaltung des Mindestabstand von 1,5 Metern (ausgenommen sind Familien / eigenständiger Hausstand)
  • Mund-Nasenschutz-Pflicht für alle im Hof / Garten
  • Folgt den Anweisungen der Ordnungsperson / Verkäufer*innen im Hof (auf dem Privatgrund gilt das Hausrecht der Teilnehmer*innen)
  • Benutzt regelmässig Desinfektionsmittel
  • Bitte bringt Geduld mit, wenn ihr vor Höfen / Gärten anstehen müsst
  • Meidet Wühltische und vermindert Produktkontakt
  • Bei Bezahlung bitte kontaktlose Übergabe (via Geld-Schale)

Während der Corona-Pandemie gilt unser Hygiene- & Sicherheitskonzept. Das ausführliche Konzept gibt es ► hier.

Für Eure eigene Sicherheit und Gesundheit empfehlen wir die Corona Warn-App der Bundesregierung.

Spielregeln allgemein

Die Spielregeln sind wichtig für alle Teilnehmer. Bitte haltet Euch an diese Vorgaben.

Sofern Trittbrettfahrer auf den Gehsteigen und öffentlichen Plätzen verkaufen wollen: Diese Personen profitieren von den ordentlich angemeldeten Hof- und Gartenverkäufern und gefährden die Veranstaltung des Hofflohmarktes. Sprecht Sie an und weist Sie auf die Spielregeln hin. Wer keinen Platz in einem Hof findet, muss seinen Verkaufstätigkeit einstellen.

Spielregeln!

Ausdrucken und aushängen!